Unsere Lösung für Telematik ohne GPS

Überwachung des Fahrverhaltens ohne Verletzung der Privatsphäre des Fahrers

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Privacy by design

Standortdaten? Nicht erforderlich.

Wir betonen oft und mit Nachdruck, dass unsere Lösung kein GPS nutzt. Außerdem speichern wir keine Standortdaten und geben diese auch nicht an Dritte weiter. Dennoch fordert die App manchmal die Erlaubnis zur Nutzung von Standortdaten an. Wie ist das genau zu verstehen?

Der Begriff „Standortdaten“ geht in technischer Hinsicht weit über das reine GPS hinaus. Ein Smartphone kann Ihren Standort auf viele verschiedene Arten ermitteln. Zum Beispiel über den nächstgelegenen Mobilfunkmast oder das WLAN-Netzwerk, mit dem Sie verbunden sind. Auch eine Bluetooth-Verbindung und natürlich Ihr GPS-Standort spielen eine Rolle. Bei jeder dieser Methoden zur Standortbestimmung ist ein anderer Chip in Ihrem Telefon beteiligt. Der GPS-Chip wird eigentlich nur dann aktiviert, wenn Ihr Standort mithilfe von GPS-Satelliten mit hoher Genauigkeit bestimmt werden muss.

Der Verzicht auf GPS hat zwei enorme Vorteile: Zum einen wird die Privatsphäre einzelner Fahrer nicht verletzt, zum anderen ist der Akkuverbrauch des Smartphones deutlich geringer. Die GPS-Komponenten in einem Smartphone verbrauchen nämlich relativ viel Energie.



Zwei Ausnahmen, bei denen wir um Erlaubnis bitten, Standortdaten weiterzugeben

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Ausnahme Nr. 1: der Beschleunigungsmesser

Um festzustellen, ob Sie fahren oder stillstehen, nutzen wir den Beschleunigungsmesser im Pod. Da es sich um einen empfindlichen Sensor handelt, funktioniert diese Methode in manchen Fällen nicht einwandfrei. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Motor im Stillstand starke Vibrationen verursacht. In solchen Fällen können Sie in der App angeben, dass Sie die GPS-Geschwindigkeit verwenden möchten, um festzustellen, ob Sie fahren. Wenn Sie diese Funktion aktivieren, misst der GPS-Sensor, ob Sie schneller als 10 km/h fahren. Diese Geschwindigkeit speichern wir nirgendwo, ebenso wenig wie den Ort, an dem Sie fahren. Die GPS-Daten werden ausschließlich dazu verwendet, festzustellen, ob Sie fahren oder nicht.

Ausnahme 2: Unfallort

SafeDriveResponse stellt die Ausnahme dar, bei der wir den GPS-Chip Ihres Mobiltelefons ausdrücklich aktivieren und sogar Ihre Standortdaten weitergeben. Dies geschieht ausschließlich unmittelbar nach einem Autounfall. Wenn SafeDriveResponse einen Zusammenstoß registriert, senden wir ein Notsignal mit den GPS-Koordinaten, um Ihnen so schnell wie möglich Hilfe zukommen zu lassen. Wohin dieses Notsignal genau gesendet wird, hängt von den diesbezüglichen Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber, Ihrer Leasinggesellschaft oder Ihrer Versicherungsgesellschaft ab.

Abschließend noch ein rechtliches Argument. Die strengen europäischen Datenschutzvorschriften legen ganz klar fest, was Sie mit Kundendaten tun dürfen und was nicht. Erstens müssen Sie sehr genau festhalten, welche Daten Sie erheben und wie Sie diese verwenden. Zweitens müssen Sie sich genau an das halten, was Sie Ihrem Kunden versprechen. In unserem Fall ist dies in der Datenschutzerklärung beschrieben, die Sie bei der ersten Nutzung unserer App einsehen können. Sollten wir uns nicht an unsere Vereinbarungen halten, verstoßen wir gegen geltendes Recht. Es liegt also sowohl in Ihrem als auch in unserem Interesse, dass wir sorgfältig mit Ihren Daten umgehen.

ios

Bis iOS 26.1 mussten wir eine integrierte Funktion von Apple nutzen, um die App automatisch zu starten, sobald Sie losfahren. Dies wird als „significant change“ bezeichnet. Im Hintergrund ermittelt Ihr Smartphone anhand von Mobilfunkmasten ungefähr, wo Sie sich befinden. Diese Ortung ist mit einer Genauigkeit von bis zu 500 Metern sehr ungenau. Wenn Sie plötzlich Ihre Position deutlich ändern, löst dies eine „significant change“ aus. Dies sorgt dafür, dass unsere App automatisch startet und alle unsere Funktionen wieder funktionieren, sobald Sie fahren. Wir verwenden diese Standortdaten ausschließlich zum Starten der App und speichern keine Daten. Seit dem 26. Januar ist dies nicht mehr erforderlich, weshalb wir auch keine Einwilligung mehr einholen.

Android

Da Bluetooth indirekt auch eine Form der Standortbestimmung darstellt, erfordern Android 11 und frühere Versionen eine Einwilligung zur Weitergabe von Standortdaten. Ab Android 12 wird direkt um die Einwilligung für die spezifische Nutzung von Bluetooth gebeten. Sie erhalten daher auch keine Aufforderung zur Angabe von Standortdaten mehr.